KI-Gesetz 2026: Rechtliche Grauzone für Selfpublisher

KI Gesetz Rechtliche Grauzone fuer Publisher

Was jetzt ins Impressum muss

Wenn man sich aktuell durch Selfpublisher-Gruppen klickt – egal ob Facebook oder Forum – merkt man schnell: Ein Thema sorgt gerade für ordentlich Unruhe.


Das neue KI-Gesetz.

Plötzlich steht die Sorge im Raum, dass ein mit Midjourney erstelltes Cover ab Sommer Abmahnungen nach sich ziehen könnte. Oder dass Amazon einem wegen eines KI-unterstützten Klappentextes gleich das KDP-Konto dichtmacht. Ausgelöst wurde das Ganze durch den europäischen „EU AI Act“, der ab August 2026 vollständig greifen soll – und damit genau in eine Zeit fällt, in der viele Indie-Autoren längst mit KI arbeiten.

Schauen wir uns deshalb einmal in Ruhe an, was da in Brüssel eigentlich beschlossen wurde – und was davon für uns wirklich relevant ist.


Was der AI Act tatsächlich regelt

Im Zentrum der Diskussion steht vor allem Artikel 50. Und der verbietet erstmal deutlich weniger, als viele aktuell befürchten.

Weder ist es untersagt, ChatGPT fürs Lektorat zu nutzen, noch wird es verboten, KI-generierte Bilder zu veröffentlichen. Der Kernpunkt ist ein anderer: Transparenz.

Ganz simpel gesagt: Leser sollen erkennen können, ob sie es mit einem menschlich erstellten Inhalt zu tun haben – oder mit einem maschinell erzeugten.

Für uns Selfpublisher kommt noch ein zweiter Aspekt dazu. Wir bewegen uns im gewerblichen Bereich, und damit greift das Wettbewerbsrecht. Wer wesentliche Eigenschaften seines Produkts verschweigt, riskiert eine Irreführung.

Heißt das jetzt, dass ab dem 2. August massenhaft Abmahnungen verschickt werden? Eher nicht.
Aber: Es entsteht eine Grauzone. Und erfahrungsgemäß dauert es nicht lange, bis genau dort die ersten Abmahnungen auftauchen.

Und genau da willst du als Autor nicht unvorbereitet stehen.


Das Cover-Dilemma und die Sache mit dem Urheberrecht

Fangen wir mit dem Bereich an, der sofort ins Auge fällt: dem Cover.

Hier verschwimmen die Grenzen gerade besonders schnell. Klassische Bildbearbeitung und vollständige KI-Generierung gehen oft ineinander über – und genau das macht die rechtliche Bewertung schwierig.

Wenn du ein Stockfoto lizenzierst und in Photoshop leicht anpasst – etwa mit generativer Füllung einen störenden Ast entfernst – ist das rechtlich ziemlich unproblematisch. Das gilt weiterhin als normale Bildbearbeitung.

Anders sieht es aus, wenn du ein Bild komplett per Prompt in Midjourney oder DALL·E erzeugst und praktisch unverändert verwendest. In dem Fall stammt die eigentliche Gestaltung von der Maschine. Und genau hier greift die Transparenzpflicht.

Das bedeutet aber nicht, dass du dein Cover mit einem Warnhinweis ruinieren musst. Ein kurzer, sachlicher Hinweis im Impressum reicht völlig aus.

Was viele allerdings unterschätzen: das Thema Urheberrecht.

Rein KI-generierte Bilder haben in der Regel keinen klassischen Urheberrechtsschutz. Das heißt konkret: Du hast keine exklusiven Rechte daran.

Im Klartext: Wenn jemand dein generiertes Cover kopiert und selbst nutzt, kannst du oft wenig dagegen tun.

Erst wenn du das Bild deutlich weiterbearbeitest – etwa durch aufwendiges Compositing oder eine sehr individuelle Gestaltung – kann wieder ein schützenswertes Werk entstehen.


KDP und die Angst vor der Sperrung

Deutlich praktischer – und für viele auch relevanter – ist die Frage: Was passiert bei Amazon?

Wer aktuell ein Buch bei KDP hochlädt, stößt inzwischen auf einen Pflichtbereich zum Thema KI. Dort wird klar unterschieden zwischen:

  • assistierten Inhalten
  • generierten Inhalten

Assistiert bedeutet: Du hast den Text selbst geschrieben und KI nur unterstützend genutzt – zum Beispiel für Korrekturen, Ideen oder Struktur.

Generiert heißt: Inhalte wurden direkt von der KI erstellt, egal ob Text, Bild oder Übersetzung.

Und hier wird es kritisch:
Wenn du generierte Inhalte hast, musst du das angeben.

Wer aus Angst vor Nachteilen einfach „Nein“ anklickt, geht ein echtes Risiko ein. Sollte das auffallen – sei es durch Systeme oder durch Leser – kann das bis zur Kontosperrung führen.

Und ganz ehrlich: Für die meisten Selfpublisher wäre das wirtschaftlich deutlich schlimmer als jede theoretische Abmahnung.


Texte: Werkzeug oder Co-Autor?

Beim eigentlichen Schreiben wird es etwas komplizierter.

Viele nutzen KI längst als Unterstützung – und das ist auch völlig unproblematisch, solange klar ist, wer die kreative Kontrolle hat.

Wenn du:

  • Plotideen prüfen lässt
  • Figuren analysierst
  • Stilfeedback einholst
  • einzelne Formulierungen optimierst

… dann bleibst du eindeutig der Urheber.

Schwierig wird es erst, wenn die KI aktiv Inhalte produziert, die später im Buch landen.

Also zum Beispiel:

  • komplette Szenen generieren
  • Dialoge schreiben lassen
  • Klappentexte erstellen

In solchen Fällen verlässt die KI die Rolle eines Werkzeugs. Sie wird zum Mit-Autor – zumindest funktional.

Und genau hier greift wieder der Transparenzgedanke:
Leser gehen davon aus, dass sie die Gedanken eines Menschen lesen. Wenn das nicht (vollständig) der Fall ist, sollte das klar kommuniziert werden.


Besonders heikel: Sachbücher

Im Sachbuchbereich wird das Ganze noch einmal sensibler.

Der Grund ist einfach: Haftung.

KI kann überzeugend formulieren – aber auch falsch liegen. Und zwar ziemlich überzeugend falsch. Dieses „Halluzinieren“ ist ein bekanntes Problem.

Wenn du solche Inhalte ungeprüft übernimmst und daraus:

  • gesundheitliche
  • finanzielle
  • rechtliche

Empfehlungen ableitest, trägst du die Verantwortung.

Ein transparenter Hinweis auf KI-Unterstützung ersetzt keine Prüfung – kann aber helfen, das Risiko etwas abzufedern.


Und was machen eigentlich die Verlage?

Spannend ist der Blick über die Indie-Bubble hinaus.

Denn während viele Selfpublisher gerade verunsichert sind, wird KI in großen Verlagen längst eingesetzt. Teilweise ganz selbstverständlich:

  • Manuskriptanalysen
  • Übersetzungen
  • erste Hörbuchfassungen

Und trotzdem: Hinweise darauf sucht man oft vergeblich.

Warum?
Vermutlich eine Mischung aus Image-Sorge und Abwarten. Viele wollen erst sehen, wie sich die Rechtslage konkret entwickelt.

Für Selfpublisher liegt genau hier eine Chance.

Wer transparent arbeitet, kann Vertrauen aufbauen – und sich bewusst von dieser Zurückhaltung abheben.


Praxis: Was konkret ins Impressum gehört

Die gute Nachricht: Die Umsetzung ist deutlich einfacher, als viele denken.

Du musst weder deine komplette Backlist neu veröffentlichen noch alles umstellen.

Bei E-Books lässt sich das Impressum schnell aktualisieren. Bei Printbüchern reicht es, die Änderung bei der nächsten Überarbeitung einzubauen.

Und inhaltlich? Oft genügen schon ein paar klare, unaufgeregte Sätze.

Beispiel: KI-Cover

Umschlaggestaltung unter Verwendung generativer Künstlicher Intelligenz.

Beispiel: Teilweise KI-Textarbeit

Teile dieses Werkes wurden zur Recherche und Formulierung mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend redaktionell überarbeitet.

Beispiel: Stark KI-generierte Inhalte

Dieses Werk wurde mithilfe generativer Künstlicher Intelligenz erstellt bzw. übersetzt und anschließend inhaltlich geprüft.

Mehr braucht es in den meisten Fällen nicht.


Fazit

KI verändert das Selfpublishing gerade massiv – keine Frage.

Aber der AI Act bedeutet nicht das Ende dieser Entwicklung. Er zwingt uns nur dazu, sauberer und transparenter zu arbeiten.

Und wenn man ehrlich ist: Das ist kein Nachteil.

Wer offen damit umgeht, wie ein Buch entsteht, wirkt glaubwürdiger – nicht weniger professionell.

Unterm Strich bleibt KI genau das, was sie ist: ein starkes Werkzeug.
Die Verantwortung dafür, wie wir es einsetzen, bleibt trotzdem bei uns.

⚖️ Der obligatorische rechtliche Hinweis (Klartext):

Wir recherchieren unsere Themen mit größter Sorgfalt und viel Herzblut, um dir den Selfpublishing-Dschungel zu erleichtern. Trotzdem sind wir keine Anwaltskanzlei. Dieser Artikel dient dir als erste Orientierung und allgemeine Information – er ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Durch das Lesen entsteht kein Mandatsverhältnis und wir können keine Gewähr für deinen speziellen Einzelfall übernehmen. Wenn du es also zu 100 % wasserdicht brauchst oder sogar schon Post vom Abmahnanwalt hast: Bitte zieh einen spezialisierten Fachanwalt zurate!

Übrigens: Dieser Grundsatz gilt für das gesamte Portal und alle Artikel auf IndieGuard, auch wenn dieser Hinweis einmal nicht unter einem Beitrag explizit aufgeführt sein sollte.

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